AGR-DPF-Adblue-NOX anpassen

Die AGR (Abgasrückführung) oder auch EGR (ExhaustGasRecirculation) genannt, ist spätestens seit dem Abgasskandal eine der meist diskutierten Einrichtungen zur Emissionsminderung von NOX . Bei Dieselmotoren ziehen hohe Abgasrückführraten geringe NOX-Werte nach sich, allerdings steigert es auch die Bildung von Rußpartikeln während der Verbrennung, welches wiederum den Motor belastet. AGR-Ventil Probleme sind also ein bekanntes und nicht zu unterschätzendes (kostspieliges) Risiko. Eine Anpassung der Motorsoftware ist hier ggfs. die Lösung.

Der DPF (Dieselrußpartikelfilter) hat die Aufgabe, den im Abgasstrom befindlichen Rußanteil und Feinstaub mittels eines i.d.R. wanddurchfluteten Dieselrußpartikelfilters zu reduzieren. Dieser wird dann, um den gesammelten Ruß wieder los zu werden, regelmässig verbrannt (auch Regeneration genannt) und übrig bleibt ein kleiner, nicht brennbarer Teil Asche. Der Aschegehalt im DPF steigt bis zu einem Anteil an (nach ca. 180-200tkm), wo er verstopft. An diesem Punkt muss der DPF entweder aufwendig gereinigt oder gegen ein Neuteil (i.d.R. ca 1000-3000 Euro) getauscht werden. Die 3. Variante wäre ein Entfernen des DPF. Das würde aber die Motorsoftware als Fehler erkennen. Eine Anpassung der Motorsoftware ist hier ggfs. die Lösung.

Der OPF oder auch GPF (Ottopartikelfilter – Gasolineparticlefilter) ist im Prinzip ähnlich aufgebaut wie sein Pendant im Dieselbereich. Der Vorteil des Benziners ist, dass er durch seine höheren Verbrennungstemperaturen wenig bis keine Rußablagerungen ansammelt. Aber auch hier kann dieser Filter stören. Beispielsweise beim Einsatz für motorsportliche Zwecke oder Abänderung der Auspuffanlage. Eine Entfernung des OPF/GPF würde die ECU / Motorsteuerung erkennen. Eine Anpassung der Motorsoftware ist auch hier ggfs. die Lösung.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 

Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin:
Die vorgenannten Modifikationen am Fahrzeug sind in der EU und insbesondere im Geltungsbereich der StVZO nicht erlaubt, und es erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Zudem kann es seinen Versicherungsschutz verlieren.

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